Erwägungsgrund 1 32025D2182
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der Union zu genehmigen. Dieses Recht umfasst die Befugnis, Maßnahmen zum Schutz der Integrität der Euro-Banknoten als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel zu ergreifen. Der Beschluss EZB/2010/14 der Europäischen Zentralbank enthält einheitliche Regeln und Verfahren für die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit sowie für die Wiederausgabe von Euro-Banknoten. Angesichts der bei der Anwendung des Beschlusses EZB/2010/14 gewonnenen Erfahrungen sind einige weitere Verbesserungen bestimmter Regeln und Verfahren erforderlich.