Art. 1 Nr. 5 32012D0527BESCHLUSS 2012/527/GASP DES RATES vom 27. September 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
Anhang II erhält die Fassung des Wortlauts im Anhang des vorliegenden Beschlusses.
Erwägungsgrund 5 32015D1158BESCHLUSS (EU) 2015/1158 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2015 über den von der Kommission im Namen der Europäischen Union in dem Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens, der durch das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zu den Änderungen der Anhänge I, II und V des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien
Daher sollten die Anhänge I, II und V des Abkommens entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32025D0602BESCHLUSS (EU) 2025/602 DES RATES vom 5. November 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien, Peru und Ecuador andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Änderungen der Anlagen 2, 2A und 5 zu Anhang II dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Anlagen 2, 2A und 5 zu Anhang II des Übereinkommens werden geändert, um Änderungen des Wortlauts von Kapiteln, Positionen oder Unterpositionen des HS 2022…
Art. 1 Nr. 14 32023D1574BESCHLUSS (GASP) 2023/1574 DES RATES vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti
Der Wortlaut des Anhangs des vorliegenden Beschlusses wird als Anhang II angefügt.
Art. 1 Nr. 5 32017R0964VERORDNUNG (EU) 2017/964 DES RATES vom 8. Juni 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen den Iran
Der Wortlaut im Anhang der vorliegenden Verordnung wird als Anhang IIa eingefügt.
Erwägungsgrund 5 32004D0911BESCHLUSS DES RATES vom 2. Juni 2004 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, und des dazugehörigen Einverständlichen Memorandums (2004/911/EG)
Es ist notwendig, ein einfaches und schnelles Verfahren für eventuelle Anpassungen der Anhänge I und II des Abkommens vorzusehen —