Erwägungsgrund 1 32017R0964
Mit der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates werden die im Beschluss 2010/413/GASP vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates werden die im Beschluss 2010/413/GASP vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.