Beschluss (EU) 2025/2090 des Rates vom 10. Oktober 2025 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation in Bezug auf die Mitteilung von Unterschieden zwischen dem Unionsrecht und der zweiten Ausgabe der Internationalen Richtlinien und Empfehlungen zum Umweltschutz — System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 54 des Abkommens von Chicago nimmt der ICAO-Rat internationale Richtlinien und Empfehlungen an.
Erwägungsgrund 3 32025D2090Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen