Erwägungsgrund 2 32025D2211
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2010/573/GASP sollten die in ihm enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2026 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2010/573/GASP sollten die in ihm enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2026 verlängert werden.