Erwägungsgrund 7 32025D2227
Die Tiergesundheit ist ein wesentlicher Bestandteil des Unionsrechts. Die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält die Tiergesundheitsanforderungen an der Verbringung von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten sowie für ihren Eingang in die Union. Insbesondere trägt die Union gemäß Artikel 168 Absatz 4 AEUV zur Verwirklichung der in diesem Artikel genannten Ziele bei, indem sie unter anderem Maßnahmen im Veterinärwesen erlässt, die unmittelbar den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zum Ziel haben, um gemeinsamen Sicherheitsanliegen in der Union Rechnung zu tragen. Das Unionsrecht über Tiergesundheit und Zoonosen umfasst unter anderem Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen, die Tiere und Menschen befallen, einschließlich Aspekten des Schutzes der öffentlichen Gesundheit.