Erwägungsgrund 8 32025D2227
Mit der Verordnung (EU) 2016/429 und der Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Union harmonisierte Vorschriften für Tiergesundheit und Zoonosen erlassen. Diese Rechtsvorschriften umfassen Vorschriften zur Listung von Tierseuchen, in Bezug auf die die Union einzugreifen hat, zu Maßnahmen für Seuchenprävention, -bekämpfung und -tilgung, zur Verbringung von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten und zu deren Eingang in die Union sowie Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern.