Erwägungsgrund 2 32025D2350
Ziel der geplanten Empfehlung ist es, die Mitgliedstaaten des Europarats dabei zu unterstützen, die Gleichstellung, einschließlich der Geschlechtergleichstellung, zu fördern und alle Formen der Diskriminierung bei all ihren Tätigkeiten und denen der Akteure des öffentlichen und privaten Sektors während des Lebenszyklus von KI-Systemen zu verhindern und zu bekämpfen. Der Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf Gleichstellung und künstlicher Intelligenz und obwohl es kein Durchführungsinstrument ist, zielt es darauf ab, die Kohärenz mit dem Anwendungsbereich und dem Inhalt des Rahmenübereinkommens des Europarats über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (im Folgenden „Rahmenübereinkommen“), das von der Union gemäß dem Beschluss (EU) 2024/2218 des Rates unterzeichnet wurde, zu wahren.