Erwägungsgrund 2 32018D1609
Die Arbeitsgruppe für verkehrsrelevante Zollfragen (im Folgenden „WP.30“) handelt im Rahmen der Politik der UNECE und unterliegt der allgemeinen Aufsicht des Binnenverkehrsausschusses. Aufgabe der WP.30 ist es, Maßnahmen zur Harmonisierung und Vereinfachung der Vorschriften, Regeln und Unterlagen für die Grenzübertrittsverfahren für die verschiedenen Verkehrsträger im Binnenland einzuleiten und umzusetzen.