Erwägungsgrund 3 32025D2350
Im Rahmenübereinkommen sind allgemeine Grundsätze und Verpflichtungen festgelegt, die die Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens einhalten sollten, um den Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit im Zusammenhang mit den Tätigkeiten im Lebenszyklus von KI-Systemen zu gewährleisten. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass die Union das Rahmenübereinkommen abschließt. Der Beschluss des Rates über den Abschluss des Rahmenübereinkommens befindet sich derzeit im Annahmeverfahren durch den Rat.