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Eine Unterstützungsmaßnahme, die im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EFF) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“), wird zugunsten der Demokratischen Republik Kongo (im Folgenden „Begünstigter“) eingerichtet.
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Union und der Demokratischen Republik Kongo im Bereich Sicherheit und Verteidigung;
Stärkung der allgemeinen Militär- und Verteidigungskapazitäten der Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo;
Unterstützung der Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo bei ihren Anstrengungen, die Ausweitung der Bedrohung auf dem nationalen Hoheitsgebiet einzudämmen und die Souveränität des Landes und seiner Zivilbevölkerung zu schützen.
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden, finanziert: Mit der Unterstützungsmaßnahme werden auch damit zusammenhängende Ausstattung und Dienstleistungen einschließlich — bei Bedarf — der technischen Ausbildung finanziert.
Ausrüstung für die sanitätsdienstliche Unterstützung;
Funkausrüstung;
technische Ausrüstung;
leichte Boote.
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 36 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Damit das in Absatz 2 genannte Ziel erreicht wird, wird mit der Unterstützungsmaßnahme die folgende Ausrüstung finanziert:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
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