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Die folgenden Tabellen enthalten die Kategorien und Arten schwerwiegender Verstöße gegen Anhang 31 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit, unterteilt in drei Kategorien je nach Schweregrad entsprechend der von ihnen ausgehenden Gefahr von tödlichen oder schweren Verletzungen und/oder Wettbewerbsverfälschungen im Kraftverkehrsmarkt: schwerste Verstöße (Most Serious Infringement, MSI), sehr schwerwiegende Verstöße (Very Serious Infringement, VSI) und schwerwiegende Verstöße (Serious Infringement, SI). RECHTSGRUNDLAGE ART DES VERSTOẞES SCHWEREGRAD MSI VSI SI Lenkdauer 1. Artikel 4 Absatz 1 und Anlage 31-A-1-1 Überschreiten der täglichen Lenkzeit von 9 Std., sofern eine Verlängerung auf 10 Std. nicht gestattet ist 10 Std. ≤ … < 11 Std. X 2. 11 Std. ≤ … X 3. Überschreiten der täglichen Lenkzeit von 9 Std. um mindestens 50 % 13,5 Std. ≤ … X 4. Überschreitung der verlängerten täglichen Lenkzeit von 10 Std., sofern die Verlängerung gestattet ist 11 Std. ≤ … < 12 Std. X 5. 12 Std. ≤ … X 6. Überschreiten der täglichen Lenkzeit von 10 Std. um mindestens 50 % 15 Std. ≤ … X 7. Artikel 4 Absatz 2 und Anlage 31-A-1-1 Überschreiten der wöchentlichen Lenkzeit 60 Std. ≤ … < 65 Std. X 8. 65 Std. ≤ … < 70 Std. X 9. Überschreitung der wöchentlichen Lenkzeit um mindestens 25 % 70 Std. ≤ … X 10. Artikel 4 Absatz 3 und Anlage 31-A-1-1 Überschreitung der maximalen Gesamtlenkzeit während zweier aufeinanderfolgender Wochen 100 Std. ≤ … < 105 Std. X 11. 105 Std. ≤ … < 112,5 Std. X 12. Überschreitung der maximalen Gesamtlenkzeit während zweier aufeinanderfolgender Wochen um mindestens 25 % 112,5 Std. ≤ … X Fahrtunterbrechungen 13. Artikel 5 Überschreitung der ununterbrochenen Lenkzeit von 4,5 Std. vor Fahrtunterbrechung 5 Std. ≤ … < 6 Std. X 14. 6 Std. ≤ … X Ruhezeiten 15. Artikel 6 Absatz 2 Unzureichende tägliche Ruhezeit von weniger als 11 Std., sofern keine reduzierte tägliche Ruhezeit gestattet ist 8,5 Std. ≤ … < 10 Std. X 16. … < 8,5 Std. X 17. Unzureichende reduzierte tägliche Ruhezeit von weniger als 9 Std., sofern die reduzierte Ruhezeit gestattet ist 7 Std. ≤ … < 8 Std. X 18. … < 7 Std. X 19. Unzureichende aufgeteilte tägliche Ruhezeit von weniger als 3 Std. + 9 Std. 3 Std. + [7 Std. ≤ …< 8 Std.] X 20. 3 Std. + [… < 7 Std.] X 21. Artikel 6 Absatz 5 Unzureichende tägliche Ruhezeit von weniger als 9 Std. bei Mehrfahrerbetrieb 7 Std. ≤ … < 8 Std. X 22. … < 7 Std. X 23. Artikel 6 Absatz 6 Unzureichende reduzierte wöchentliche Ruhezeit von weniger als 24 Std. 20 Std. ≤ … < 22 Std. X 24. … < 20 Std. X 25. Unzureichende wöchentliche Ruhezeit von weniger als 45 Std., sofern keine reduzierte wöchentliche Ruhezeit gestattet ist 36 Std. ≤ … < 42 Std. X 26. … < 36 Std. X 27. Überschreitung von sechs aufeinanderfolgenden 24-Stunden-Zeiträumen nach der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit 3 Std. ≤ … < 12 Std. X 28. 12 Std. ≤ … X 29. Artikel 6 Absatz 7 Keine Ausgleichsruhezeit für zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten X 30. Artikel 6 Absatz 9 Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit oder einer wöchentlichen Ruhezeit von mehr als 45 Stunden in einem Fahrzeug X 31. Keine Übernahme der Kosten für die Unterbringung außerhalb des Fahrzeugs durch den Arbeitgeber X Arbeitsorganisation 32. Artikel 6 Absatz 10 Arbeit der Fahrer vom Verkehrsunternehmen nicht so geplant, dass die Fahrer in der Lage sind, zur Betriebsstätte des Arbeitgebers oder zu ihrem Wohnsitz zurückzukehren X 33. Artikel 7 Absatz 1 Verknüpfung von Lohn/Zahlungen und zurückgelegter Strecke, Schnelligkeit der Auslieferung und/oder Menge der beförderten Güter X 34. Artikel 7 Absatz 2 Keine oder mangelhafte Organisation der Arbeit des Fahrers, keine Anweisungen für den Fahrer, um ihm die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu ermöglichen, oder fehlerhafte Anweisungen X 2. Gruppe von Verstößen gegen Teil B Abschnitt 4 und Teil C Abschnitt 2 des Anhangs 31 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit RECHTSGRUNDLAGE ART DES VERSTOẞES SCHWEREGRAD MSI VSI SI Einbau des Fahrtenschreibers 1. Teil C Abschnitt 2 Artikel 3 und 5 der Anlage 31-A-1-1 Fehlen bzw. Nichtbenutzung eines typgenehmigten Fahrtenschreibers X Benutzung von Fahrtenschreibern, Fahrerkarten oder Schaublättern 2. Teil C Abschnitt 2 Artikel 6 Absatz 1 Verwendung eines nicht durch eine zugelassene Werkstatt nachgeprüften Fahrtenschreibers X 3. Teil B Abschnitt 4 Artikel 3 der Anlage 31-A-1-1 Fahrer besitzt und/oder benutzt mehr als eine eigene Fahrerkarte X 4. Verwendung einer gefälschten Fahrerkarte (gilt als Fahren ohne Fahrerkarte) X 5. Verwendung einer Fahrerkarte durch einen Fahrer, der nicht der Inhaber ist (gilt als Fahren ohne Fahrerkarte) X 6. Verwendung einer Fahrerkarte, die aufgrund falscher Erklärungen und/oder gefälschter Dokumente erwirkt wurde (gilt als Fahren ohne Fahrerkarte) X 7. Teil B Abschnitt 4 Artikel 7 Absatz 1 und Teil C Abschnitt 2 Artikel 15 Absatz 1 Fahrtenschreiber funktioniert nicht ordnungsgemäß (z. B.: Fahrtenschreiber nicht ordnungsgemäß nachgeprüft, kalibriert und verplombt) X 8. Fahrtenschreiber wird nicht ordnungsgemäß verwendet (z. B.: absichtlicher, freiwilliger oder erzwungener Missbrauch, mangelnde Anweisungen zur richtigen Verwendung usw.) X 9. Teil B Abschnitt 4 Artikel 7 Absatz 2 und Anlage 31-A-1-1 Vorhandensein im Fahrzeug und/oder Verwendung einer betrügerischen Vorrichtung, durch die die Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers verändert werden können X 10. Verfälschung, Verschleierung, Unterdrückung oder Vernichtung der auf dem Schaublatt aufgezeichneten Daten oder der im Fahrtenschreiber und/oder auf der Fahrerkarte gespeicherten oder von diesen heruntergeladenen Daten X 11. Teil C Abschnitt 2 Artikel 15 Absatz 2 Unternehmen bewahrt Schaublätter, Ausdrucke und heruntergeladene Daten nicht auf X 12. Aufgezeichnete und gespeicherte Daten sind nicht mindestens ein Jahr lang verfügbar X 13. Teil B Abschnitt 4 Artikel 6 Absatz 1 Falsche Benutzung von Schaublättern/Fahrerkarten X 14. Unerlaubte Entnahme von Schaublättern oder der Fahrerkarte, die sich auf die Aufzeichnung der einschlägigen Daten auswirkt X 15. Schaublatt oder Fahrerkarte wurde über den Zeitraum, für den es/sie bestimmt ist, hinaus verwendet, mit Datenverlust X 16. Teil B Abschnitt 4 Artikel 6 Absatz 2 Benutzung angeschmutzter oder beschädigter Schaublätter oder Fahrerkarten, Daten nicht lesbar X 17. Teil B Abschnitt 4 Artikel 6 Absatz 3 Keine Eingabe von Hand, wenn vorgeschrieben X 18. Teil B Abschnitt 4 Artikel 6 Absatz 4 Verwendung eines falschen Schaublatts oder Fahrerkarte nicht im richtigen Steckplatz eingeschoben (Mehrfahrerbetrieb) X 19. Teil B Abschnitt 4 Artikel 6 Absatz 5 Falsche Betätigung der Schaltvorrichtung X Vorlegen von Angaben 20. Teil B Abschnitt 4 Artikel 6 Absatz 5 Buchstabe b Ziffer v Falsche Benutzung oder Nichtbenutzung des Zeichens für „Fähre/Zug“ X 21. Teil B Abschnitt 4 Artikel 6 Absatz 6 Erforderliche Angaben nicht auf dem Schaublatt eingetragen X 22. Teil B Abschnitt 4 Artikel 6 Absatz 7 Aufzeichnungen ohne die Symbole der Länder, deren Grenzen der Fahrer während der täglichen Arbeitszeit überquert hat X 23. Teil B Abschnitt 4 Artikel 6 Absatz 7 Aufzeichnungen ohne die Symbole der Länder, in denen die tägliche Arbeitszeit des Fahrers begann und endete X 24. Teil B Abschnitt 4 Artikel 10 Verweigerung der Kontrolle X 25. Am Tag der Kontrolle und an den vorherigen 56 Tagen erstellte handschriftliche Aufzeichnungen und Ausdrucke können nicht vorgelegt werden X 26. Fahrerkarte (falls der Fahrer Inhaber einer solchen Karte ist) kann nicht vorgelegt werden X Fehlfunktion 27. Teil C Abschnitt 2 Artikel 16 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 1 Reparatur des Fahrtenschreibers nicht von einem zugelassenen Einbaubetrieb oder einer zugelassenen Werkstatt durchgeführt X 28. Teil B Abschnitt 4 Artikel 11 Fahrer vermerkt nicht alle vom Fahrtenschreiber während einer Betriebsstörung oder Fehlfunktion nicht mehr einwandfrei aufgezeichneten Angaben X 3. Gruppen von Verstößen gegen Teil B Abschnitt 3 des Anhangs 31 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit RECHTSGRUNDLAGE ART DES VERSTOẞES SCHWEREGRAD MSI VSI SI Wöchentliche Höchstarbeitszeit 1. Artikel 3 Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Std., sofern von der Möglichkeit zur Erhöhung auf 60 Std. bereits Gebrauch gemacht wurde 56 Std. ≤ … 60 Std. X 2. 60 Std. ≤ … X 3. Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 60 Std., wenn keine Ausnahme nach Artikel 7 gewährt wird 65 ≤ … < 70 Std. X 4. 70 Std. ≤ … X Fahrtunterbrechungen 5. Artikel 4 Unzureichende obligatorische Ruhepause bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden 10 < … ≤ 20 Min X 6. … ≤ 10 Min X 7. Unzureichende obligatorische Ruhepause bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden 20 < … ≤ 30 Min X 8. … ≤ 20 Min X Nachtarbeit 9. Artikel 6 Tägliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von jeweils 24 Std., wenn Nachtarbeit geleistet und keine Ausnahme nach Artikel 7 gewährt wird 11 Std. ≤ … < 13 Std. X 10. 13 Std. ≤ … X Aufzeichnungen 11. Artikel 8 Arbeitgeber fälschen Aufzeichnungen über Arbeitszeiten oder verweigern gegenüber dem Kontrollbeamten die Vorlage von Aufzeichnungen X 12. Angestellte/selbstständige Kraftfahrer fälschen Aufzeichnungen oder verweigern gegenüber dem Kontrollbeamten die Vorlage von Aufzeichnungen X 4. Gruppen von Verstößen gegen Teil C Abschnitt 1 des Anhangs 31 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit RECHTSGRUNDLAGE ART DES VERSTOẞES SCHWEREGRAD MSI VSI SI Gewichte 1. Artikel 1 und Anlage 31-A-1-1 Überschreitung des höchstzulässigen Gewichts bei Fahrzeugen der Klasse N3 5 % ≤ … < 10 % X 2. 10 % ≤ … < 20 % X 3. 20 % ≤ … X 4. Überschreitung des höchstzulässigen Gewichts bei Fahrzeugen der Klasse N2 5 % ≤ … < 15 % X 5. 15 % ≤ … < 25 % X 6. 25 % ≤ … X Längen 7. Artikel 1 Überschreitung der höchstzulässigen Länge 2 % < … < 20 % X 8. 20 % ≤ … X Breite 9. Artikel 1 Überschreitung der höchstzulässigen Breite 2,65 ≤ … < 3,10 m X 10. 3,10 m ≤ … X 5. Gruppen von Verstößen gegen die Vorschriften der technischen Unterwegskontrolle RECHTSGRUNDLAGE ART DES VERSTOẞES SCHWEREGRAD MSI VSI SI Technische Überwachung 1. Anhang 31 Teil A Abschnitt 1 Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iv und Anlage 31-A-1-1 Fahren ohne gültigen, nach EU-Recht und dem Recht des Vereinigten Königreichs vorgeschriebenen Prüfnachweis X 2. Nichtaufrechterhaltung des sicheren und verkehrs- und betriebssicheren Zustands eines Fahrzeugs, was zu sehr schweren Mängeln an Bremssystem, Lenkanlage, Rädern/Reifen, Federung oder Fahrgestell oder anderer Ausrüstung führt, wodurch eine unmittelbare Gefahr für die Straßenverkehrssicherheit gegeben ist, derentwegen das Fahrzeug stillgelegt werden muss X 6. Gruppen von Verstößen gegen die Vorschriften für Geschwindigkeitsbegrenzer RECHTSGRUNDLAGE ART DES VERSTOẞES SCHWEREGRAD MSI VSI SI 1. Anhang 31 Teil A Abschnitt 1 Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer vii Geschwindigkeitsbegrenzer nicht eingebaut X 2. Geschwindigkeitsbegrenzer entspricht nicht den geltenden technischen Vorschriften X 3. Geschwindigkeitsbegrenzer nicht von einer zugelassenen Werkstatt eingebaut X 4. Besitz und/oder Verwendung einer betrügerischen Vorrichtung, durch die Daten des Geschwindigkeitsbegrenzers verfälscht werden können, oder Besitz und/oder Verwendung eines betrügerischen Geschwindigkeitsbegrenzers X 7. Gruppen von Verstößen gegen Teil B Abschnitt 1 des Anhangs 31 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit RECHTSGRUNDLAGE ART DES VERSTOẞES SCHWEREGRAD MSI VSI SI Training and Licence 1. Artikel 3 Beförderung von Gütern ohne obligatorische Grundqualifikation und/oder obligatorische Weiterbildung X 2. Artikel 9 und Anlage 31-B-1-2 Fahrer kann keinen gültigen Qualifizierungsnachweis oder Führerschein mit dem entsprechenden Vermerk wie nach nationalem Recht vorgeschrieben vorweisen (z. B.: verloren, vergessen, beschädigt oder unleserlich) X 8. Gruppen von Verstößen gegen die Vorschriften zum Führerschein RECHTSGRUNDLAGE ART DES VERSTOẞES SCHWEREGRAD MSI VSI SI 1. Anhang 31 Teil A Abschnitt 1 Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer viii und Anlage 31-A-1-1 Beförderung von Gütern ohne gültigen Führerschein X 2. Verwendung eines Führerscheins, der beschädigt oder unleserlich ist oder nicht dem gemeinsamen Muster entspricht X 9. Gruppen von Verstößen gegen die Vorschriften für die Beförderung von Gefahrgut auf der Straße RECHTSGRUNDLAGE ART DES VERSTOẞES SCHWEREGRAD MSI VSI SI 1. Anhang 31 Teil A Abschnitt 1 Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer vi und Anlage 31-A-1-1 Beförderung von Gefahrgut, dessen Beförderung verboten ist X 2. Beförderung von Gefahrgut mit verbotenen oder nicht zugelassenen Mitteln zur Verwahrung, von der eine solche Gefahr für Menschenleben und Umwelt ausgeht, dass die Stilllegung des Fahrzeugs verfügt wird X 3. Beförderung von Gefahrgut ohne entsprechende Gefahrgutkennzeichnung am Fahrzeug, von der eine solche Gefahr für Menschenleben und Umwelt ausgeht, dass die Stilllegung des Fahrzeugs verfügt wird X 4. Austreten gefährlicher Stoffe X 5. Beförderung in loser Schüttung in einem in bautechnischer Hinsicht ungeeigneten Behälter X 6. Beförderung in einem Fahrzeug ohne angemessene Zulassungsbescheinigung X 7. Das Fahrzeug entspricht nicht mehr den Genehmigungsnormen und stellt eine unmittelbare Gefahr dar X 8. Die Vorschriften für die Sicherung und das Verstauen der Ladung wurden nicht eingehalten X 9. Die Vorschriften für die Zusammenladung von Versandstücken wurden nicht eingehalten X 10. Die Vorschriften zur Begrenzung der in einer Beförderungseinheit beförderten Mengen wurden nicht eingehalten, einschließlich des zulässigen Füllungsgrads von Tanks oder Versandstücken X 11. Relevante Angaben zu dem beförderten Stoff, die die Feststellung des Schweregrads des Verstoßes ermöglichen, fehlen (z. B. UN-Nummer, ordnungsgemäße Versandbezeichnung (PSN), Verpackungsgruppe) X 12. Der Fahrer ist nicht im Besitz einer ordnungsgemäßen Schulungsbescheinigung X 13. Verwendung von Feuer oder offenem Licht X 14. Das Rauchverbot wird nicht beachtet X 15. Das Fahrzeug ist nicht ordnungsgemäß überwacht oder geparkt X 16. Die Beförderungseinheit besteht aus mehr als einem Anhänger/Sattelauflieger X 17. Das Fahrzeug entspricht nicht mehr den Genehmigungsnormen, stellt jedoch keine unmittelbare Gefahr dar X 18. Im Fahrzeug befinden sich nicht die geforderten funktionsfähigen Feuerlöscher X 19. Im Fahrzeug befindet sich nicht die im ADR oder in den schriftlichen Anweisungen vorgeschriebene Ausrüstung X 20. Beförderung von Versandstücken mit beschädigter Verpackung, Großpackmitteln oder Großverpackungen oder beschädigten, ungereinigten leeren Verpackungen X 21. Beförderung verpackter Güter in einem in bautechnischer Hinsicht ungeeigneten Behälter X 22. Tanks/Tankcontainer (einschließlich leerer und ungereinigter) wurden nicht ordnungsgemäß verschlossen X 23. Falsche Kennzeichnung, Bezettelung oder falsches Anbringen von Großzetteln (Placards) am Fahrzeug und/oder falsche Verwahrung X 24. Keine schriftlichen Anweisungen gemäß ADR vorhanden, oder die schriftlichen Anweisungen betreffen nicht die beförderten Güter X 10. Gruppen von Verstößen gegen Titel I Teilbereich Drei des Teils Zwei des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit, soweit nicht anders angegeben RECHTSGRUNDLAGE ART DES VERSTOẞES SCHWEREGRAD MSI VSI SI Lizenz 1. Artikel 463 Absatz 1 und Anlage 31-A-1-1 Beförderung von Gütern ohne gültige Lizenz (d. h. Lizenz nicht vorhanden, gefälscht, entzogen, abgelaufen usw.) X 2. Artikel 463 Absatz 3 Das Verkehrsunternehmen oder der Fahrer ist nicht in der Lage, dem Kontrollberechtigten eine gültige Lizenz oder eine gültige beglaubigte Kopie der Lizenz vorzulegen (d. h. Lizenz oder beglaubigte Kopie der Lizenz ist verloren, vergessen, beschädigt usw.) X Fahrerbescheinigung 3. Anhang 31 Teil A Abschnitt 1 Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer v Fahrer befördern Güter, ohne in Besitz einer gültigen Fahrerbescheinigung zu sein (d. h. Fahrerbescheinigung nicht vorhanden, gefälscht, entzogen, abgelaufen usw.) X 4. Anhang 31 Teil A Abschnitt 1 Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer v Der Fahrer oder das Verkehrsunternehmen ist nicht in der Lage, dem Kontrollberechtigten eine gültige Fahrerbescheinigung oder eine gültige beglaubigte Kopie der Fahrerbescheinigung vorzulegen (d. h. Fahrerbescheinigung oder beglaubigte Kopie der Fahrerbescheinigung verloren, vergessen, beschädigt usw.) X Nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zulässige spezifische Transporttätigkeiten 5. Artikel 462 Absätze 3 bis 7 Durchführung von Kabotage oder anderen Transporttätigkeiten, die nicht mit den in der aufnehmenden Vertragspartei geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, auch im Hinblick auf die Anzahl der Fahrten, im Einklang stehen X 11. Gruppen von Verstößen gegen die Vorschriften für Tiertransporte RECHTSGRUNDLAGE ART DES VERSTOẞES SCHWEREGRAD MSI VSI SI 1. Anhang 31 Teil A Abschnitt 1 Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer x Trennwände sind nicht fest genug, um dem Gewicht der Tiere standhalten zu können X 2. Benutzung von Ver- und Entladerampen mit rutschigen Oberflächen, die nicht über ein seitliches Schutzgeländer verfügen oder zu steil sind X 3. Benutzung von Hebebühnen oder oberen Ladeflächen, die nicht mit einem Geländer gesichert sind, das verhindern würde, dass die Tiere während der Ver- und Entladevorgänge herausfallen oder entweichen können X 4. Transportmittel, die nicht für lange Beförderungen oder nicht für die Art der beförderten Tiere zugelassen sind X 5. Beförderung ohne gültige erforderliche Unterlagen, Fahrtenbuch oder Zulassung als Transportunternehmen bzw. Befähigungsnachweis X 12. Gruppen von Verstößen gegen die für Vertragsverpflichtungen geltenden Rechtsvorschriften RECHTSGRUNDLAGE ART DES VERSTOẞES SCHWEREGRAD MSI VSI SI 1. Anhang 31 Teil A Abschnitt 1 Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer xii Verletzung der für Vertragsverpflichtungen geltenden Rechtsvorschriften X 13. Gruppen von Verstößen gegen Teil A Abschnitt 2 des Anhangs 31 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit RECHTSGRUNDLAGE ART DES VERSTOẞES SCHWEREGRAD MSI VSI SI 1. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a Unvollständige Angaben auf der Entsendemeldung X 2. Dem Land, in das der Fahrer entsandt wird, wird nicht spätestens bei Beginn der Entsendung eine Entsendemeldung übermittelt X 3. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b Gefälschte Entsendemeldung für Fahrer X 4. Fahrer kann keine gültige Entsendemeldung vorlegen X 5. Dem Fahrer wird keine gültige Entsendemeldung zur Verfügung gestellt X 6. Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2 Dem Aufnahmeland werden die angeforderten Unterlagen nicht innerhalb von acht Wochen nach dem Tag der Aufforderung vorgelegt In Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c sind die vorzulegenden Dokumentenarten aufgeführt X 7. Artikel 6 Absatz 4 Unternehmen hält die Entsendemeldungen an der mit dem IMI verbundenen öffentlichen Schnittstelle nicht auf dem neuesten Stand X
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2017. Diese…
1. Gruppen von Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (Lenk- und Ruhezeiten) Nr. EU-RECHTSGRUNDLAGE ART DES…
TEIL A: VON DEN MITGLIEDSTAATEN ZU ÜBERWACHENDE UND ZU MELDENDE DATEN a) Fahrzeug-Identifizierungsnummern aller neuen schweren Nutzfahrzeuge gemäß Artikel 2,…
Anhang A zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980, geändert durch das Protokoll vom 3. Juni 1999 betreffend die…
I.1 ADR Die Anlagen A und B des ADR in der ab dem 1. Januar 2025 geltenden Fassung, wobei das Wort „Vertragspartei“ gegebenenfalls durch das Wort…
TEIL I Rechtsakte für die EU-Typgenehmigung von in unbegrenzter Serie hergestellten Fahrzeugen ERLÄUTERUNGEN zur Tabelle für in unbegrenzter Serie hergestellte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.