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Die Union hat gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/480 der Kommission die Europäischen Register der Kraftverkehrsunternehmen (ERRU) eingerichtet, um den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der Union zu erleichtern. Da die Union und das Vereinigte Königreich denselben Grundprinzipien für die Zulassung zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers sowie zu einer gemeinsamen Liste von schwerwiegenden Verstößen, die zu der Aberkennung der Zuverlässigkeit des Güterkraftverkehrsunternehmers führen können, zugestimmt haben, ist es im Hinblick auf die Ziele des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit angemessen und effizient, eine technische Vernetzung mit dem ERRU für das Vereinigte Königreich vorzusehen.
Die Union hat gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/480 der Kommission die Europäischen Register der Kraftverkehrsunternehmen (European Registers of Road…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Europäische Register der Kraftverkehrsunternehmen (ERRU) eingerichtet.…
Zur Förderung einer wirksamen Verwaltungszusammenarbeit und eines wirksamen Informationsaustauschs verpflichtet die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des…
Teil A Abschnitt 1 Artikel 14 des Anhangs 31 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit sieht vor, dass die Vertragsparteien Informationen u. a. über…
Teil A Abschnitt 1 Artikel 14 des Anhangs 31 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit sieht vor, dass die Vertragsparteien Informationen u. a. über…
Der Informationsaustausch nach Absatz 1 erfolgt über die europäischen Register der Kraftverkehrsunternehmen (European Registers of Road Transport Undertakings —…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.