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Mit der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Europäische Register der Kraftverkehrsunternehmen (ERRU) eingerichtet. Über das ERRU können die einzelstaatlichen elektronischen Register der Kraftverkehrsunternehmen in der gesamten Union unter Einhaltung der Unionsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten miteinander vernetzt werden. Die Nutzung dieses Systems, das von den jeweils zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten betrieben wird, erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.
Zur Durchführung dieser Verordnung, insbesondere der Artikel 11 bis 14 und Artikel 26, führt jeder Mitgliedstaat ein einzelstaatliches elektronisches Register…
Der Informationsaustausch nach Absatz 1 erfolgt über die europäischen Register der Kraftverkehrsunternehmen (European Registers of Road Transport Undertakings —…
Der Informationsaustausch gemäß Absatz 3 erfolgt über das mit der Verordnung (EU) Nr. 1213/2010 der Kommission eingerichtete Benachrichtigungssystem,…
Die stufenweise Vernetzung der einzelstaatlichen elektronischen Register ist wesentliche Voraussetzung für einen schnellen und effizienten Informationsaustausch…
Um die Transparenz zu verbessern und es den Kunden eines Kraftverkehrsunternehmens zu ermöglichen, zu prüfen, ob dieses Unternehmen im Besitz der entsprechenden…
Um den Informationsaustausch zwischen den einzelstaatlichen Behörden zu erleichtern und zu verstärken, sollten die Mitgliedstaaten die sachdienlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.