ENTWURF BESCHLUSS Nr. …/2025 DES MIT DEM ABKOMMEN ÜBER HANDEL UND ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINERSEITS UND DEM VEREINIGTEN KÖNIGREICH GROẞBRITANNIEN UND NORDIRLAND ANDERERSEITS EINGESETZTEN SONDERAUSSCHUSSES FÜR STRAẞENVERKEHR vom … über die Höhe und Modalitäten des finanziellen Beitrags des Vereinigten Königreichs zu bestimmten von der Union verwalteten Straßenverkehrsinformationssystemen und zur Änderung des Beschlusses Nr. 1/2022 des Sonderausschusses für Straßenverkehr
Anhang 31 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit verweist an mehreren Stellen darauf, dass der Sonderausschuss für Straßenverkehr über die Modalitäten des Informationsaustauschs zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien in Bezug auf den Transport von Gütern auf der Straße im Rahmen des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zu entscheiden hat.
Erwägungsgrund 1 32025D2418
Erwägungsgrund 1 32025D2418Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen