Erwägungsgrund 6 32025D2413BESCHLUSS (EU) 2025/2413 DES RATES vom 20. November 2025 über den Abschluss des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Das Änderungsprotokoll sollte im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 6 32025D2430BESCHLUSS (EU) 2025/2430 DES RATES vom 29. September 2025 über den Abschluss des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Das Änderungsprotokoll und die ihm beigefügten Gemeinsamen Erklärungen sollten im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 6 32025D2438BESCHLUSS (EU) 2025/2438 DES RATES vom 20. November 2025 über den Abschluss des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Das Änderungsprotokoll und die ihm beigefügten Gemeinsamen Erklärungen sollten im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 5 32024D2685BESCHLUSS (EU) 2024/2685 DES RATES vom 26. September 2024 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Union im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum über den Vertrag über das Designrecht
Die Union sollte an den Verhandlungen über den Vertrag über das Designrecht teilnehmen —
Erwägungsgrund 6 32025D2394BESCHLUSS (EU) 2025/2394 DES RATES vom 20. November 2025 über den Abschluss des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten in Übereinstimmung mit dem globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Das Änderungsprotokoll und die ihm beigefügten Gemeinsamen Erklärungen sollten im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 5 32024D3124BESCHLUSS (EU) 2024/3124 DES RATES vom 5. Dezember 2024 zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Europäischen Union die überarbeitete Fassung des Protokolls von 1999 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon auszuhandeln
Die Union sollte für Angelegenheiten, die in ihre Zuständigkeit fallen, an den Verhandlungen über die Überarbeitung des Göteborg-Protokolls teilnehmen.