Erwägungsgrund 5 32025D2468
Gemäß Artikel 764 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit stellt die Bekämpfung des Klimawandels ein wesentliches Element der mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit begründeten Partnerschaft dar und sollte ebenfalls ein wesentliches Element künftiger ergänzender Abkommen darstellen.