Erwägungsgrund 7 32025D2468
Artikel 25 Absatz 1a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sieht die Möglichkeit vor, mit Drittländern Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten im Rahmen der jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten zu schließen.