Erwägungsgrund 10 32025D2478BESCHLUSS (EU) 2025/2478 DES RATES vom 21. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Teilnahme der Schweizerischen Eidgenossenschaft an Programmen der Union
Nach Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens endet seine vorläufige Anwendung spätestens am 31. Dezember 2028, wenn die Schweiz ihre internen Verfahren, die für das…
Erwägungsgrund 3 32021D0416BESCHLUSS (EU) 2021/416 DES RATES vom 22. Februar 2021 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-Schweiz in Bezug auf die Änderung von Kapitel III und der Anhänge I und II jenes Abkommens zu vertretenden Standpunkts
Gemäß Artikel 22 Absatz 4 des Abkommens sind die in dem den Vertragsparteien zur Genehmigung vorgelegten Beschlussentwurf vorgesehenen Änderungen nach…
Art. 2 32025D1531BESCHLUSS (EU) 2025/1531 DES RATES vom 18. Februar 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Korea andererseits über die Teilnahme der Republik Korea an Programmen der Union
Das Abkommen wird gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Abkommens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Vertragsparteien einander den Abschluss ihrer hierfür erforderlichen…
Erwägungsgrund 1 32024D2898BESCHLUSS (EU) 2024/2898 DES RATES vom 5. November 2024 über die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über die Teilnahme Neuseelands an Programmen der Union eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertreten ist
Gemäß Artikel 15 Absatz 2 des Abkommens wird das Abkommen seit dem 9. Juli 2023 vorläufig angewandt, nachdem Neuseeland den Abschluss seiner hierfür…
Erwägungsgrund 8 32023D1476BESCHLUSS (EU) 2023/1476 DES RATES vom 26. Juni 2023 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Madagaskar und des zugehörigen Durchführungsprotokolls (2023-2027)
Das Abkommen und das Protokoll sollten daher ab dem 1. Juli 2023 oder ab ihrer Unterzeichnung, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist, bis zum Abschluss…
Erwägungsgrund 2 32022D2270BESCHLUSS (GASP) 2022/2270 DES RATES vom 18. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2108 zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Der Durchführungszeitraum des Abkommens endet am 20. Dezember 2022.