Erwägungsgrund 9 32025D2516Gemäß dem Beschluss 2/69 des Assoziationsrates EG-Türkei vom 15. Dezember 1969 über die Einsetzung des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen EU-Türkei ,…
Erwägungsgrund 3 32019D0041BESCHLUSS (EU) 2019/41 DES RATES vom 3. Dezember 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im — mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten — Assoziationsausschuss zu einer Änderung des Protokolls Nr. 3 zu dem genannten Abkommen über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist
Nach Artikel 94 Absatz 1 des Abkommens ist der Assoziationsausschuss befugt, für die Verwaltung des Abkommens sowie in den Bereichen, in denen der…
Erwägungsgrund 3 32016D1315BESCHLUSS (EU) 2016/1315 DES RATES vom 18. Juli 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss, der mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzt wurde, in Bezug auf eine vorübergehende Änderung des Protokolls Nr. 3 zu dem genannten Abkommen über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen als Reaktion zugunsten der vor dem Konflikt in Syrien flüchtenden Flüchtlinge zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 94 Absatz 1 des Abkommens ist der Assoziationsausschuss befugt, für die Verwaltung des Abkommens sowie in den Bereichen, in denen der…
Erwägungsgrund 3 32020D0462BESCHLUSS (EU) 2020/462 DES RATES vom 20. Februar 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in Bezug auf den Informationsaustausch zur Bewertung der Auswirkungen des Abkommens in Form eines Briefwechsels, mit dem das oben genannte Abkommen geändert wurde, zu vertreten ist
Gemäß Artikel 81 des Assoziationsabkommens wurde ein Assoziationsausschuss eingesetzt, der für die Verwaltung des Abkommens zuständig ist. Nach Artikel 83 des…
Erwägungsgrund 4 32025D2516Gemäß Artikel 28 Absatz 3 des Beschlusses über die Zollunion legt der Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollwesen die geeigneten Maßnahmen zur Durchführung dieser…
Erwägungsgrund 2 32016D1315BESCHLUSS (EU) 2016/1315 DES RATES vom 18. Juli 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss, der mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzt wurde, in Bezug auf eine vorübergehende Änderung des Protokolls Nr. 3 zu dem genannten Abkommen über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen als Reaktion zugunsten der vor dem Konflikt in Syrien flüchtenden Flüchtlinge zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 92 des Abkommens wurde ein Assoziationsausschuss eingesetzt, der für die Durchführung des Abkommens zuständig ist und dem der Assoziationsrat…