Erwägungsgrund 4 32025D2516Gemäß Artikel 28 Absatz 3 des Beschlusses über die Zollunion legt der Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollwesen die geeigneten Maßnahmen zur Durchführung dieser…
Erwägungsgrund 5 32017D0477BESCHLUSS (EU) 2017/477 DES RATES vom 3. März 2017 über den im Kooperationsrat im Rahmen des Abkommens über verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Arbeitsvereinbarungen des Kooperationsrates, des Kooperationsausschusses, der Fachunterausschüsse und etwaiger sonstiger Gremien
Gemäß Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens setzt der Kooperationsrat einen Unterausschuss für die Zusammenarbeit im Zollwesen ein.
Erwägungsgrund 3 32017D0477BESCHLUSS (EU) 2017/477 DES RATES vom 3. März 2017 über den im Kooperationsrat im Rahmen des Abkommens über verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Arbeitsvereinbarungen des Kooperationsrates, des Kooperationsausschusses, der Fachunterausschüsse und etwaiger sonstiger Gremien
Gemäß Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens setzt der Kooperationsrat einen Unterausschuss für die Zusammenarbeit im Zollwesen ein.
Erwägungsgrund 4 32025D2516Gemäß Artikel 2 des Beschlusses Nr. 2/69 ist der Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollwesen dafür verantwortlich, die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den…
Erwägungsgrund 5 32005R2158VERORDNUNG (EG) Nr. 2158/2005 DER KOMMISSION vom 23. Dezember 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates zur Verlängerung von Gemeinschaftszollkontingenten für Jute- und Kokoserzeugnisse
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex —
Erwägungsgrund 5 32005R1196VERORDNUNG (EG) Nr. 1196/2005 DER KOMMISSION vom 22. Juli 2005 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex —