Beschluss (EU) 2025/2535 des Rates vom 27. November 2025 zur Ergänzung des Beschlusses (EU) 2020/2059 und zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss betreffend die Annahme der Änderung bestimmter Bestimmungen des Protokolls II über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich der Kumulierung mit benachbarten Entwicklungsländern
Der Entwurf eines Beschlusses des Handelsausschusses „EU-Pazifik“, der dem Beschluss (EU) 2020/2059 beigefügt ist, sollte daher ergänzt werden, um die Bestimmungen über die Kumulierung mit benachbarten Entwicklungsländern einzufügen, und so die in der ursprünglichen Fassung des Protololls II enthaltenen Bestimmungen wieder einzufügen.
Erwägungsgrund 5 32025D2535
Erwägungsgrund 5 32025D2535Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen