Beschluss (EU) 2025/2535 des Rates vom 27. November 2025 zur Ergänzung des Beschlusses (EU) 2020/2059 und zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss betreffend die Annahme der Änderung bestimmter Bestimmungen des Protokolls II über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich der Kumulierung mit benachbarten Entwicklungsländern
Es ist angezeigt, den im Namen der Union in der elften Sitzung des Handelsausschusses „EU-Pazifik“ betreffend die Annahme der Änderung bestimmter Bestimmungen des Protokolls II zu vertretenden Standpunkts festzulegen.
Erwägungsgrund 6 32025D2535
Erwägungsgrund 6 32025D2535Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen