Erwägungsgrund 3 32020D2059BESCHLUSS (EU) 2020/2059 DES RATES vom 7. Dezember 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss betreffend die Annahme der Änderung bestimmter Bestimmungen des Protokolls II über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkts
Auf seiner achten Sitzung soll der Handelsausschuss „EU-Pazifik“ einen Beschluss zur Änderung einiger Bestimmungen des Protokolls II annehmen.
Art. 1 32019D2143BESCHLUSS (EU) 2019/2143 DES RATES vom 11. November 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anhänge II und VIII des Protokolls II des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten…
Erwägungsgrund 3 32025D2535Mit dem Beschluss (EU) 2020/2059 des Rates wurde der im Namen der Union auf der achten Sitzung des Handelsausschusses „EU-Pazifik“ zu vertretende Standpunkt…
Erwägungsgrund 6 32026D0833BESCHLUSS (EU) 2026/833 DES RATES vom 30. März 2026 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten im Sonderausschuss für die Teilnahme an Programmen der Union in Bezug auf die Annahme des Protokolls I zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Sonderausschuss in Bezug auf die Änderungen des Protokolls I im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen.
Art. 2 32025D2535Der im Namen der Union in der elften Sitzung des Handelsausschusses „EU-Pazifik“ zu vertretende Standpunkt beruht daher auf dem Entwurf eines Beschlusses des…
Art. 1 32020D2059BESCHLUSS (EU) 2020/2059 DES RATES vom 7. Dezember 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss betreffend die Annahme der Änderung bestimmter Bestimmungen des Protokolls II über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkts
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der achten Sitzung des Handelsausschusses „EU-Pazifik“ zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des…