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Damit der Interne Auditdienst seine Aufgabe erfüllen und ein effizientes Prüfverfahren gewährleisten kann, sollten die Kommission, die Exekutivagenturen und die Europäischen Ämter uneingeschränkten Zugang zu allen Informationen nach Maßgabe des Artikels 118 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 ermöglichen.
unterbreitet der Kommission nach Maßgabe des Artikels 118 Absatz 4 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 alljährlich einen Bericht über interne Prüfungen, der…
Der Interne Auditdienst wahrt im Einklang mit den Bestimmungen des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/443 der Kommission und den globalen Standards für die Interne…
Nach Artikel 118 Absatz 10 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 sollte die Kommission ihrem Internen Prüfer die zur ordnungsgemäßen Ausübung seiner internen…
Der Dienst führt die internen Audittätigkeiten gemäß Artikel 117 bis 123 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 sowie gemäß seiner Charta durch . Zu diesem…
Gemäß Artikel 123 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 richtet die Kommission einen Begleitausschuss für die interne Prüfung ein; seine Aufgabe ist es, die…
Gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 besteht das Mandat des Internen Prüfers darin, die Kommission in Fragen der Risikokontrolle im Zusammenhang mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.