Erwägungsgrund 2 32025D2579Nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a des genannten Beschlusses dürfen Rechtsträger sich an der Durchführung von SSZ-Projekten nach dem 31. Dezember 2025 nur auf…
Art. 7 Abs. 2 Buchst. a 32020D1639BESCHLUSS (GASP) 2020/1639 DES RATES vom 5. November 2020 über die allgemeinen Bedingungen, unter denen Drittstaaten in Ausnahmefällen eingeladen werden könnten, sich an einzelnen SSZ-Projekten zu beteiligen
Rechtsträger dürfen sich an der Durchführung von SSZ-Projekten nach dem 31. Dezember 2030 nur auf der Grundlage von Verträgen oder Vergabeverfahren, die bis zu…
Erwägungsgrund 3 32025D2579Im Interesse der weiteren Durchführung von SSZ-Projekten ist es erforderlich, diese Bestimmungen dahin gehend zu ändern, dass Rechtsträger sich bis zum 31.…
Art. 4 Abs. 1 32020D1639BESCHLUSS (GASP) 2020/1639 DES RATES vom 5. November 2020 über die allgemeinen Bedingungen, unter denen Drittstaaten in Ausnahmefällen eingeladen werden könnten, sich an einzelnen SSZ-Projekten zu beteiligen
Die Teilnahme eines Drittstaats an einem SSZ-Projekt hat die Vereinbarungen, die die Projektmitglieder untereinander gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Beschlusses…
Erwägungsgrund 1 32025D2579Der Rat hat am 5. November 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1639 über die allgemeinen Bedingungen, unter denen Drittstaaten in Ausnahmefällen eingeladen werden…