Erwägungsgrund 7 32020D1639
Nach Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2017/2315 kann der vom Rat über diese allgemeinen Bedingungen anzunehmende Beschluss auch eine Vorlage für Verwaltungsvereinbarungen mit Drittstaaten enthalten.
Nach Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2017/2315 kann der vom Rat über diese allgemeinen Bedingungen anzunehmende Beschluss auch eine Vorlage für Verwaltungsvereinbarungen mit Drittstaaten enthalten.