Beschluss (GASP) 2020/1639 des Rates vom 5. November 2020 über die allgemeinen Bedingungen, unter denen Drittstaaten in Ausnahmefällen eingeladen werden könnten, sich an einzelnen SSZ-Projekten zu beteiligen
Am 11. Dezember 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2315 angenommen.
Erwägungsgrund 4 32020D1639Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen