Erwägungsgrund 14 32025D2624
Die Geltungsdauer des Beschlusses (EU) 2023/746 des Rates sollte um einen weiteren Dreijahreszyklus der ICAO, nämlich bis zum 31. Dezember 2028, verlängert werden. Die Kommission sollte dem Rat eine schriftliche Bewertung der Anwendung des genannten Beschlusses vorlegen, die als Grundlage für eine mögliche Verlängerung oder Änderung des genannten Beschlusses dienen soll.