Erwägungsgrund 3 32025D2624
Gemäß Artikel 37 des Abkommens von Chicago verabschiedet und ändert die ICAO internationale Richtlinien, Empfehlungen und Verfahren, die sich beispielsweise mit Kommunikationssystemen und Flugnavigationshilfen, sowie Flugverkehrsregeln und Flugsicherungskontrollverfahren und anderen Fragen befassen, die die Sicherheit, Ordnungsmäßigkeit und Effizienz der Flugsicherung betreffen, soweit dies jeweils angebracht erscheint.