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Gewinne des Dienstleistungserbringers, die den relevanten Swap-Satz zuzüglich 100 Basispunkten nicht übersteigen, sollten nicht als unangemessen angesehen werden. In diesem Zusammenhang wird der relevante Swap-Satz als angemessene Rendite für eine risikofreie Investition betrachtet. Der Aufschlag von 100 Basispunkten dient unter anderem als Ausgleich für Liquiditätsrisiken im Zusammenhang mit der Bindung von Kapital für die Erbringung der Dienstleistung während des Betrauungszeitraums.
„angemessener Gewinn“: wird anhand des im betreffenden Wirtschaftszweig üblichen Gewinns bestimmt; eine Kapitalrendite, die den relevanten Swap-Satz zuzüglich…
die Differenz zwischen den beihilfefähigen Kosten einerseits und der Summe aus dem abgezinsten Betriebsgewinn aus der Investition über ihre wirtschaftliche…
Trägt der Dienstleistungserbringer kein erhebliches Geschäftsrisiko, da ihm z. B. die Kosten für die Erbringung der Dienstleistung voll erstattet werden, so…
Für die Zwecke dieses Beschlusses gilt eine Kapitalrendite, die den relevanten Swap-Satz zuzüglich eines Aufschlags von 100 Basispunkten nicht übersteigt, in…
Umfang und Häufigkeit der Interbankgeschäfte führen zu einem durchweg messbaren und statistisch erheblichen Zinssatz, der daher die Grundlage für den Zins bei…
Die Gewinnspanne kann als Prozentsatz verstanden werden, der — zusätzlich zu den Grenzkosten — die Deckung der Kapitalkosten und die Einbeziehung einer realen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.