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Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, sollten die im Beschluss 2012/21/EU vorgesehenen Berichtspflichten aufgehoben werden. Analog dazu sollte zur Vereinfachung auch die Verpflichtung, im Betrauungsakt auf diesen Beschluss zu verweisen, gestrichen werden. Um ein ausreichendes Maß an Transparenz hinsichtlich der Ausgleichszahlungen für DAWI zu gewährleisten, sollten ferner die im Beschluss 2012/21/EU vorgesehenen Transparenzpflichten angepasst werden. Was die Veröffentlichung von Informationen über gewährte Einzelbeihilfen anbelangt, so ist festzulegen, ab welchen Schwellenwerten die Veröffentlichung angesichts des Beihilfebetrags als verhältnismäßig angesehen werden kann.
Daher sollte der Beschluss 2012/21/EU aufgehoben und durch den vorliegenden Beschluss ersetzt werden, in dem die Voraussetzungen dargelegt werden, unter denen…
Es ist wichtig, dass alle Beteiligten überprüfen können, ob eine Beihilfe im Einklang mit den geltenden Vorschriften gewährt wird. Die Transparenz staatlicher…
Da staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV grundsätzlich verboten sind, ist es wichtig, dass geprüft werden kann, ob eine Beihilfe im…
Auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Anwendung des Beschlusses 2012/21/EU sollte die Verpflichtung zur Durchführung von Ex-post-Überkompensationskontrollen…
Die Berichterstattungspflicht nach Artikel 8 der Richtlinie 2006/111/EG verursacht für nationale Verwaltungen und öffentliche Unternehmen, die ihr unterliegen,…
Die Transparenz staatlicher Beihilfen ist für die korrekte Anwendung der Vertragsvorschriften unerlässlich und führt zu einer besseren Einhaltung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.