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Beihilferegelungen, die im Einklang mit dem Beschluss 2012/21/EU vor dem Inkrafttreten dieses Beschlusses wirksam wurden, sollten weiterhin als mit dem Binnenmarkt vereinbar gelten und für einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren von der Anmeldepflicht befreit sein. Beihilfen, die vor dem Inkrafttreten dieses Beschlusses wirksam wurden und nicht mit dem Beschluss 2012/21/EU im Einklang stehen, jedoch die in diesem Beschluss genannten Voraussetzungen erfüllen, sollten als mit dem Binnenmarkt vereinbar gelten und von der Anmeldepflicht befreit sein. Da mit diesem Beschluss neue Bedingungen begrenzten Umfangs zu sozialen DAWI eingeführt werden und solche DAWI kaum Risiken von Wettbewerbsverzerrungen bergen, sollten Beihilferegelungen oder Einzelbeihilfen für soziale DAWI, die vor Inkrafttreten dieses Beschlusses wirksam wurden und mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht befreit waren, ausnahmsweise bis zum Ende der Laufzeit des Betrauungsakts weiterhin mit dem Binnenmarkt vereinbar sein, um die Empfänger dieser bestehenden sozialen DAWI zu schützen.
Einzelbeihilfen, die zwischen dem 1. Juli 2014 und dem [Datum des Inkrafttretens dieser Änderung] im Einklang mit den zum Zeitpunkt ihrer Gewährung geltenden…
Beihilferegelungen, Einzelbeihilfen auf der Grundlage von Beihilferegelungen und Ad-hoc-Beihilfen sind im Sinne von Artikel 107 Absatz 2 oder 3 AEUV mit dem…
Beihilferegelungen, Einzelbeihilfen auf der Grundlage von Beihilferegelungen und Ad-hoc-Beihilfen sind im Sinne des Artikels 93 AEUV mit dem Binnenmarkt…
Beihilferegelungen oder Einzelbeihilfen für soziale DAWI, die vor dem Inkrafttreten dieses Beschlusses wirksam wurden, mit dem Binnenmarkt vereinbar waren und…
Staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, die die Voraussetzungen nach diesem Beschluss erfüllen,…
Beihilfen, die sowohl die allgemeinen als auch die für die betreffende Gruppe von Beihilfen geltenden besonderen Voraussetzungen dieser Verordnung erfüllen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.