Erwägungsgrund 1 32025D2640
Die Vereinigten Staaten von Amerika (im Folgenden „Vereinigte Staaten“) haben eine neue Bestimmung für die Aufnahme in das Programm der Vereinigten Staaten für visumfreies Reisen und die weitere Teilnahme daran eingeführt, das es Bürgerinnen und Bürgern der teilnehmenden Länder ermöglicht, aus touristischen oder geschäftlichen Gründen für höchstens 90 Tage visumfrei in die Vereinigten Staaten zu reisen. Die neue Bestimmung verlangt, dass eine verstärkte Partnerschaft im Bereich des Grenzschutzes (Enhanced Border Security Partnership — im Folgenden „EBSP“) mit dem Ministerium der Vereinigten Staaten für innere Sicherheit begründet wird. Daher ist auf Seiten der Union ein gemeinsamer Rahmen für den Informationsaustausch im Rahmen der EBSP erforderlich, der darauf abzielt, die Verlässlichkeit des Informationsaustauschs zwischen den Partnern zu fördern und zu erhöhen. Daher sollten Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Union und den Vereinigten Staaten über den gegenseitigen Informationsaustausch für die Sicherheitsüberprüfung und die Identitätsüberprüfung von Reisenden aufgenommen werden, die erforderlich sind, um festzustellen, ob die Einreise oder der Aufenthalt eines Reisenden eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen würde (im Folgenden „Rahmenabkommen“). Die Informationen, die zur Unterstützung der Sicherheitsüberprüfung und der Identitätsüberprüfung von Reisenden ausgetauscht werden, sollten anschließend verwendet werden können — unbeschadet der Anwendung der einschlägigen Rahmen für den Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten, auch zu Strafverfolgung und Strafsachen wie Abkommen über die Verhütung und Bekämpfung schwerer Kriminalität (Preventing and Combatting Serious Crimes — im Folgenden „PCSC-Abkommen“) und Abkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (im Folgenden „Rechtshilfeabkommen“) — und nur dann, wenn dies erforderlich und durch ein bilaterales Abkommen oder eine bilaterale Vereinbarung genehmigt ist, verwendet werden, um die zuständigen Behörden bei ihren anschließenden Anstrengungen zur Bekämpfung der irregulären Migration und zur Verhütung, Aufdeckung und Bekämpfung von schweren und terroristischen Straftaten zu unterstützen, sofern diese Anstrengungen im Rahmen des Grenzmanagements und der Grenzkontrolle erfolgen.