Erwägungsgrund 3 32025D2640
Das Rahmenabkommen sollte darauf abzielen, der Entschlossenheit der Mitgliedstaaten zur Teilnahme am Programm der Vereinigten Staaten für visumfreies Reisen Rechnung zu tragen. Daher muss die Union deutlich zum Ausdruck bringen, dass die Vereinigten Staaten angesichts der Aufnahme von Verhandlungen über das Rahmenabkommen erst nach einem angemessenen Zeitraum prüfen sollten, ob die Mitgliedstaaten ein bilaterales EBSP-Abkommen oder eine bilaterale EBSP-Vereinbarung geschlossen haben.