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Die Generalversammlung der Vereinten Nationen erkannte an, dass in Zusammenarbeit mit der Ukraine ein internationaler Mechanismus zur Wiedergutmachung von Schäden, Verlusten oder Verletzungen, die sich aus völkerrechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation in der oder gegen die Ukraine ergeben, geschaffen werden muss. Zu diesem Zweck empfahl die Generalversammlung die Einrichtung eines internationales Schadensregisters, das Beweismittel und Informationen über Schäden, Verluste oder Verletzungen, die allen betroffenen natürlichen und juristischen Personen sowie dem Staat Ukraine durch völkerrechtswidrige Handlungen der Russischen Föderation in der oder gegen die Ukraine entstanden sind, dokumentiert und so die Beweiserhebung fördert und koordiniert.
Am 14. November 2022 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) eine Resolution angenommen, in der anerkannt wird, dass in Zusammenarbeit mit der…
Am 14. November 2022 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution A/RES/ES-11/5, in der sie anerkannte, dass die Russische…
Um die Bemühungen um Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die Einrichtung eines internationalen Mechanismus für die Leistung von Reparationen für Schäden,…
Der Entwurf des Übereinkommens sieht vor, dass die Internationale Schadensersatzkommission für die Ukraine die zweite Komponente des internationalen…
Am 12. Mai 2023 nahm das Ministerkomitee des Europarats die Entschließung CM/Res(2023)3 zum Erweiterten Teilabkommen über das Schadensregister im Zusammenhang…
In ihrer Resolution A/RES/ES-11/5 vom 15. November 2022 brachte die Generalversammlung der Vereinten Nationen ihre ernste Besorgnis angesichts der Verluste an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.