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Am 16. Juni 2025 übermittelte Schweden im Einklang mit Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/691 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF infolge der Entlassungen bei Northvolt (Northvolt AB) und ihren Tochterunternehmen sowie bei 13 Unterauftragnehmern, Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern in Schweden. Ergänzt wurde er im Einklang mit Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/691 durch zusätzliche Informationen. Auf der Grundlage der Bewertung, die die Kommission im Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des EGF vorgenommen hat , wird davon ausgegangen, dass dieser Antrag die Bedingungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags aus dem EGF gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2021/691 erfüllt.
Am 6. Dezember 2023 übermittelte Dänemark im Einklang mit Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/691 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF infolge der…
Am 9. August 2017 stellte Schweden einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei Ericsson (Telefonaktiebolaget LM Ericsson) in…
Am 22. Dezember 2025 übermittelte Belgien im Einklang mit Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/691 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF infolge der…
Am 31. März 2016 stellte Schweden einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei Ericsson (Telefonaktiebolaget LM Ericsson) in…
Am 18. September 2025 übermittelte Belgien im Einklang mit Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/691 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF infolge der…
Am 16. September 2015 stellte Schweden den Antrag EGF/2015/009 SE/Volvo Trucks auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von Entlassungen bei Volvo Trucks…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.