Erwägungsgrund 1 32025D0271
Gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2024/583 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee ermächtigt, auf Empfehlung des Befehlshabers der EU-Operation und des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC) die geeigneten Beschlüsse über die Annahme der angebotenen Beiträge von Drittstaaten zu EUNAVFOR ASPIDES zu fassen.