Erwägungsgrund 1 32026D0745
Gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2024/583 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, auf Empfehlung des Befehlshabers der EU-Operation und des EU-Militärausschusses (EUMC) die geeigneten Beschlüsse über die Annahme der angebotenen Beiträge von Drittstaaten zur Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES) zu fassen.