Erwägungsgrund 1 32025D0369
In der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Haushaltsordnung“) ist die Möglichkeit vorgesehen, dass die Union Darlehen, die durch den Haushaltsplan abgesichert sind, und Haushaltsgarantien bereitstellt, wenn sich diese als am geeignetsten erweisen, um die politischen Ziele der Union im Einklang mit den in ihrem jeweiligen Basisrechtsakt festgelegten Begriffsbestimmungen zu erreichen. Die Finanztransaktionen der Union zur Umsetzung dieser Instrumente könnten diverse finanzielle Risiken (Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken sowie operationelle Risiken, Reputations- und Compliance-Risiken) mit möglichen Folgen für den Unionshaushalt mit sich bringen.