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Mit dem Beschluss (EU, Euratom) 2025/369 der Kommission hat die Kommission gemäß ihrem Risikomanagement- und Compliance-Rahmen für sich aus den Finanztransaktionen der Union ergebende finanzielle Risiken die unabhängige Funktion des Risikovorstands eingerichtet, der als zweite Verteidigungslinie auf institutioneller Ebene fungiert und die als erste Verteidigungslinie fungierenden für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen ergänzt. Als dritte Verteidigungslinie sollte der Interne Auditdienst fungieren, der seine Aufgaben gemäß Artikel 118 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 wahrnehmen sollte.
In diesem Beschluss werden die Rolle, die Zuständigkeiten und die Aufgaben des Risikovorstands für Finanztransaktionen der Union (im Folgenden „Risikovorstand“)…
Der Risikovorstand dient als zweite Verteidigungslinie auf institutioneller Ebene für die Bewertung des finanziellen Risikos von Finanztransaktionen der Union.…
Der Beschluss sollte daher auf dem Modell der „drei Verteidigungslinien“ basieren. Die „erste Verteidigungslinie“ sollten die für die Finanztransaktionen der…
Mit diesem Beschluss sollten die Rolle, die Zuständigkeiten und die Aufgaben des Risikovorstands entsprechend auf alle betroffenen Finanztransaktionen der Union…
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Aufgaben sollten dem Risikovorstand spezifische Aufgaben im Zusammenhang mit den Hauptverfahren zur Planung wichtiger…
Nach dem Modell der drei Verteidigungslinien sollten die für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen in ihrer Eigenschaft als erste…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.