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Der Beschluss sollte daher auf dem Modell der „drei Verteidigungslinien“ basieren. Die „erste Verteidigungslinie“ sollten die für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen sein, die im Einklang mit der Haushaltsordnung für die Gestaltung, Umsetzung, Verwaltung, Planung und Ausführung der Transaktionen unter ihrer Verantwortung zuständig bleiben. Der Risikovorstand sollte funktional unabhängig sein und als „zweite Verteidigungslinie“ auf institutioneller Ebene fungieren, wobei er zuvörderst dafür zuständig ist, einen soliden Finanzrisikomanagementrahmen zur Überwachung der Finanztransaktionen der Union zu schaffen und dessen Ausführung zu überwachen. Die „dritte Verteidigungslinie“ sollte der Interne Auditdienst sein, der seine Aufgaben gemäß Artikel 118 der Haushaltsordnung wahrnehmen sollte.
In diesem Beschluss werden die Rolle, die Zuständigkeiten und die Aufgaben des Risikovorstands für Finanztransaktionen der Union (im Folgenden „Risikovorstand“)…
Der Risikovorstand dient als zweite Verteidigungslinie auf institutioneller Ebene für die Bewertung des finanziellen Risikos von Finanztransaktionen der Union.…
Nach dem Modell der drei Verteidigungslinien sollten die für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen in ihrer Eigenschaft als erste…
Mit diesem Beschluss sollten die Rolle, die Zuständigkeiten und die Aufgaben des Risikovorstands entsprechend auf alle betroffenen Finanztransaktionen der Union…
Mit dem Beschluss (EU, Euratom) 2025/369 der Kommission hat die Kommission gemäß ihrem Risikomanagement- und Compliance-Rahmen für sich aus den…
Der Risikovorstand und die für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen sollten alle Schritte im Rahmen dieses Beschlusses gewissenhaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.