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Mit diesem Beschluss sollten die Rolle, die Zuständigkeiten und die Aufgaben des Risikovorstands entsprechend auf alle betroffenen Finanztransaktionen der Union ausgeweitet werden. Der Risikovorstand sollte den Finanzrisikomanagement- und Compliance-Rahmen für alle Finanztransaktionen der Union entwickeln, auch durch die Erfüllung der in diesem Beschluss festgelegten spezifischen Aufgaben, sowie die finanziellen Risiken überwachen und Bericht zu ihnen erstatten. Der Funktion der zweiten Verteidigungslinie entsprechend sollte der Risikovorstand weiterhin in völliger Unabhängigkeit von den für die Finanztransaktionen der Union zuständigen Generaldirektionen handeln und nicht dem Generaldirektor der Generaldirektion Haushalt hierarchisch unterstellt sein, zudem sollte er weiterhin direkt dem für den Haushalt zuständigen Mitglied des Kollegiums Bericht erstatten.
In diesem Beschluss werden die Rolle, die Zuständigkeiten und die Aufgaben des Risikovorstands für Finanztransaktionen der Union (im Folgenden „Risikovorstand“)…
unabhängige Bewertung und Konsolidierung der Risiken, die sich aus den Finanztransaktionen der Union ergeben, und Berichterstattung über sie unter…
Der Risikovorstand sollte allgemeine und spezifische Aufgaben haben. Der Risikovorstand sollte in enger Zusammenarbeit mit den für die Finanztransaktionen der…
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Aufgaben sollten dem Risikovorstand spezifische Aufgaben im Zusammenhang mit den Hauptverfahren zur Planung wichtiger…
Um sicherzustellen, dass alle relevanten Akteure stets über das Finanzrisikomanagement im Zusammenhang mit den Finanztransaktionen der Union informiert sind,…
Der Beschluss sollte daher auf dem Modell der „drei Verteidigungslinien“ basieren. Die „erste Verteidigungslinie“ sollten die für die Finanztransaktionen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.