Erwägungsgrund 5 32025D0369
Mit der Verbesserung des Finanzrisikomanagement- und Compliance-Rahmens für die Finanztransaktionen der Union wird durch diesen Beschluss eine spezifische Governance der Kommission ausschließlich für sich aus den Finanztransaktionen der Union ergebende finanzielle Risiken eingeführt. Die Bestimmungen dieses Beschlusses sollten die Geschäftsordnung der Kommission in Bezug auf sich aus den Finanztransaktionen der Union ergebende finanzielle Risiken ergänzen und zielen auf die Angleichung an bewährte Verfahren und Standards für Finanzrisikomanagement und Compliance ab, wie sie von vergleichbaren und an der Durchführung ähnlicher Finanztransaktionen beteiligten Institutionen angewandt werden, wobei der kraft der Verträge geschaffene rechtliche und institutionelle Rahmen zu achten ist.