Erwägungsgrund 3 32025D0369
Gemäß diesem Beschluss bestehen die Aufgaben des Risikovorstands darin, für die Kontinuität der Entwicklungen im Finanzrisikomanagement Sorge zu tragen, die mit der Festlegung der Aufgaben des Risikovorstands durch den Durchführungsbeschluss C(2021) 2502 der Kommission vom 14. April 2021 für Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement- und Darlehenstransaktionen im Rahmen von NextGenerationEU begannen. Nach der Einführung der diversifizierten Finanzierungsstrategie als allgemeine Methode der Mittelaufnahme wurde mit dem Durchführungsbeschluss (EU, Euratom) 2022/2544 der Kommission, der anschließend durch den Durchführungsbeschluss (EU, Euratom) 2023/2825 der Kommission geändert wurde, die Überwachung durch den Risikovorstand auf alle Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen ausgeweitet.