Erwägungsgrund 6 32025D0378
Vom 31. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025 sind dem Rat weiteren Listen übermittelt worden: eine Liste mit zwei von der belgischen Regierung vorgeschlagenen Mitgliedern des Ausschusses der Regionen und zwei von ihr vorgeschlagenen Stellvertretern, eine Liste mit zwei von der deutschen Regierung vorgeschlagenen Stellvertretern, eine Liste mit einem von der griechischen Regierung vorgeschlagenen Mitglied, eine Liste mit einem von der spanischen Regierung vorgeschlagenen Mitglied und einem von ihr vorgeschlagenen Stellvertreter, eine Liste mit zwei von der italienischen Regierung vorgeschlagenen Mitgliedern, eine Liste mit sechs von der rumänischen Regierung vorgeschlagenen Mitgliedern und sechs von ihr vorgeschlagenen Stellvertretern sowie eine Liste mit einem von der polnischen Regierung vorgeschlagenen Stellvertreter. Diese Mitglieder und Stellvertreter sollten für den Zeitraum vom 18. Februar 2025 bis zum 25. Januar 2030 ernannt werden.