Erwägungsgrund 8 32025D0378
Der Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter durch diesen Beschluss wird zu einem späteren Zeitpunkt die Ernennung der übrigen Mitglieder und Stellvertreter folgen, für die die entsprechenden Vorschläge für die Ernennung dem Rat nicht bis zum 31. Januar 2025 übermittelt wurden ––