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Der Beschluss 2012/642/GASP wird wie folgt geändert:
Artikel 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
in Buchstabe b wird das Wort „oder“ gestrichen.
folgende Nummern werden angefügt: „d) Personen, die Verstöße gegen das Verbot der Umgehung der Bestimmungen dieses Beschlusses erleichtern oder diese Bestimmungen auf andere Weise erheblich unterlaufen, oder
natürliche Personen, die mit den in Buchstabe b, c oder d gennannten Personen in Verbindung stehen.“
Artikel 8 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
Artikel 1b wird wie folgt geändert:
Artikel 13 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Artikel 13 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.