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Es ist angezeigt, Beschränkungen für außerhalb Russlands niedergelassene juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen zu verhängen, die das russische System zur Übermittlung von Finanzmitteilungen nutzen und dadurch i) die finanzielle Widerstandsfähigkeit Russlands erhöhen und ii) die Umgehung der in dem Beschluss 2014/512/GASP, dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates , der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 oder der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates festgelegten Verbote unterstützen. Darüber hinaus ist es sachdienlich, eine Ausnahme einzuführen, mit der die Ausführung von Transaktionen mit einer bestimmten in Anhang XVIII des Beschlusses 2014/512/GASP aufgeführten Organisation erlaubt wird, die für die Rückzahlung von Garantien , die durch einen Mitgliedstaat gewährt wurden, für den Abzug von Investitionen aus Russland oder die Abwicklung von Geschäftstätigkeiten in Russland oder die Erfüllung bestimmter Verträge erforderlich sind.
Es ist angezeigt, eine Ausnahmeregelung einzuführen, mit der ermöglicht wird, dass Darlehen oder Kredite an im russischen Energiesektor tätige Organisationen,…
Bestimmte Kredit- und Finanzinstitute mit Sitz außerhalb Russlands könnten Transaktionen ermöglichen, durch die die in dem Beschluss 2014/512/GASP und der…
Es ist ferner angezeigt, die Bedingungen für das Auferlegen eines Transaktionsverbots für außerhalb Russlands niedergelassene Personen, Organisationen oder…
Es ist angebracht, das Transaktionsverbot weiter auf Kreditinstitute, Finanzinstitute und Organisationen auszuweiten, die Kryptowerte-Dienstleistungen…
Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1744 wird eine Ausnahmeregelung eingeführt, um die Befriedigung bestimmter Ansprüche, die von russischen Personen, Organisationen…
Um den Zugang zur Justiz zu gewährleisten, wird im Beschluss (GASP) 2022/1271 auch eine Ausnahme von dem Verbot vorgesehen, Transaktionen mit russischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.