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Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 werden Beschränkungen für außerhalb Russlands niedergelassene juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen verhängt, die das System der Zentralbank Russlands zur Übermittlung von Finanzmitteilungen nutzen und dadurch i) die finanzielle Widerstandsfähigkeit Russlands erhöhen und ii) die Umgehung der in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates festgelegten Verbote unterstützen. Darüber hinaus wird mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 eine Ausnahme für die Ausführung von Transaktionen mit einer bestimmten in Anhang XLIV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführten Organisation eingeführt, die für die Rückzahlung von Garantien , die durch einen Mitgliedstaat gewährt wurden, für den Abzug von Investitionen aus Russland oder die Abwicklung von Geschäftstätigkeiten in Russland oder die Erfüllung bestimmter Verträge erforderlich sind.
Es ist angezeigt, Beschränkungen für außerhalb Russlands niedergelassene juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen zu verhängen, die das russische…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 werden die Bedingungen für das Auferlegen eines Transaktionsverbots für außerhalb Russlands niedergelassene Personen,…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 werden die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf die Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 wird das Transaktionsverbot ausgeweitet, das für juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen gilt, die mit dem…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 werden fünf Kredit- oder Finanzinstitute in die Liste der juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen…
Der Beschluss (GASP) 2023/2874 führt eine Ausnahmeregelung ein, mit der ermöglicht wird, dass Darlehen oder Kredite an im russischen Energiesektor tätige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.